STREETWISE.ACADEMY Oliver Hoffmann Mehlitzstraße 5 10715 Berlin
Version 1.2 vom 20.12.2014
Bestellungen werden unter ausschließlicher Geltung der nachfolgend aufgeführten Liefer- und Verkaufsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Firma Oliver Hoffmann (im Folgenden HRP abgekürzt) ausgeführt.
§ 1 Allgemeines 1.1 Allen Lieferungen und Leistungen der HRP liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. 1.2 Durch eine Bestellung kommt ein Vertrag mit der HRP zustande. 1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und uns zwecks Ausführung der Bestellung getroffen werden, sind in diesen Liefer- und Verkaufsbedingungen schriftlich niedergelegt. 1.4 Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von der HRP bestätigt worden sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der HRP bestätigt worden sind. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. 1.5 Ist der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, des öffentlichen Sondervermögens oder tritt er als Gewerbetreibender gegenüber der HRP auf, so wird dieser im Nachfolgenden „Gewerbetreibender“ genannt. 1.6 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des BGB §13, so wird dieser im Nachfolgenden als „Verbraucher“ bezeichnet. 1.7 Das Angebot der HRP richtet sich grundsätzlich nicht an Verbraucher. Wird hiervon entgegen der Regel einmal abgesehen, so muss diese Ausnahme zuvor explizit und schriftlich festgehalten werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss 2.1 Die vom Kunden per Internet, e-mail, schriftlich, mündlich oder telefonisch aufgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. 2.2 Die Bestellung ist für HRP nur verbindlich, wenn HRP eine Bestellung des Kunden schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. HRP behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Ausführung oder Rechnung zu bestätigen. 2.3 Angebote der HRP erfolgen unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs und der Maßgabe, dass ein ausreichender Lagervorrat besteht. Aus dem Versand von Preislisten folgt für HRP keine Lieferverpflichtung. Eine solche besteht nur dann, wenn HRP die Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt hat. Bei Schreib- und Rechenfehlern auf der Website sind wir zum Rücktritt berechtigt. 2.4 Lieferungen erfolgen nach Maßgabe der betrieblichen Gegebenheiten der HRP. Teillieferungen sind zulässig. Eine Gewährleistung für die Einhaltung eines Liefertermins übernimmt HRP nicht. Dem Käufer steht jedoch ein Rücktrittsrecht zu, falls HRP die Nichteinhaltung des vorgesehenen Liefertermins schuldhaft verursacht hat. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder ist in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung eingetreten, ist HRP berechtigt, die Lieferung von einer Barzahlung abhängig zu machen. 2.5 Unvorhergesehene Lieferhindernisse, wie z. B. urheberrechtlich bedingte Lieferverbote, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder bei unseren Vorlieferanten, z.B. durch höhere Gewalt, Verzögerungen bei der Zollabwicklungen, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, u.a. berechtigt HRP, die Lieferverpflichtung angemessen zu verlängern. 2.6 Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn HRP grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden können. 2.7 HRP übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit von technischen Beschreibungen, Produkttexten, Abbildungen, Zeichnungen und technischen Daten, die vom Hersteller der Geräte zur Verfügung gestellt wurden.
§ 3 Preise 3.1 Für die Berechnung gelten stets die am Tag der Auftragsannahme gültigen Preise. 3.2 Unsere Preise verstehen sich in Euro (€) und gelten ab Lager HRP. 3.3. Ist der Käufer Verbraucher, beinhalten unsere Preise für Lieferungen innerhalb des Inlandes gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 UstG und Lieferungen in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. 3.4 Ist der Kunde Gewerbetreibender, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, eine Behörde oder eine Organisation, verstehen sich unsere Preise zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer. 3.5 Ist nichts weiter vereinbart, berechnen wir für sämtliche Dienstleistungen 300,00 € Tagessatz (je 8 Stunden) netto. Es werden nur angefangene volle Stunden berechnet. 3.6 Beim Versand in Länder, die nicht der EU angehören, können zusätzliche Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer anfallen, auf die wir keinen Einfluss haben und die nicht zum Rücktritt vom Kauf berechtigen. 3.7 Zollausfuhrerklärungen gehen zu Lasten des Käufers.
§ 4 Lieferbedingungen und Gefahrenübergang 4.1 Wir beliefern den Kunden nach handelsüblichen Bedingungen. Dabei bestimmen wir Transportweg und –mittel, sofern der Käufer keine besondere Versandart wünscht. Die Versandkosten trägt der Kunde. Ebenfalls behält sich HRP vor, die Ware per Nachnahme zu versenden. Die Kosten für die Nachnahme trägt der Käufer. 4.2 Die Gefahr geht – auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist – auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager von HRP verlässt. Eine Transportversicherung erfolgt auf Wunsch und zu Lasten des Kunden. 4.3 Wird die Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht angenommen und zurückgesandt, trägt der Kunde hierfür die Kosten. Wird der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden bei HRP. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Kann die Ware nicht spätestens zwei Wochen nach dem vereinbarten Versandtermin zugestellt werden, ist HRP berechtigt, die Ware anderweitig zu verwenden.
§ 5 Widerrufsrecht bei Verbraucherbestellungen 5.1 Der Verbraucher hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. 5.2 Ausnahmen vom Widerrufsrecht Es existieren gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht (§ 312d Abs. 4 BGB). Wir haben die Angebote, bei denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist und bei denen wir uns hierauf berufen möchten, für Sie ggf. entsprechend gekennzeichnet. 5.3 Nachstehend erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über die Voraussetzungen und Folgen des Widerrufsrechts für Verbraucher:
Widerrufsbelehrung: Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an: STREETWISE.ACADEMY Oliver Hoffmann Mehlitzstrasse 5 10715 Berlin E-Mai: info(at)high-risk-protection.com
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie einen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht Paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung
5.4 Unfreie Rücksendungen werden von HRP nicht angenommen. Nach Eingang der Ware bei HRP ist HRP verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten. 5.5 Sollte nach § 361a Abs. 2 BGB allerdings eine Benutzung erfolgt sein bzw. Gebrauchsspuren an der Ware vorhanden sein, ist hierfür eine Vergütung zu berechnen. Diese Ansprüche entstehen nur infolge einer etwaigen Nutzung bzw. Beschädigung der empfangenen Ware, nicht durch Ausübung des Widerrufsrechts.
§ 6 Zahlungsbedingungen 6.1 Rechnungen von HRP sind je nach Vereinbarung per Vorauszahlung, bar, per Nachnahme-Bar, oder Überweisung innerhalb 3 Tage netto zahlbar, soweit nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem HRP über den Gegenwert verfügen kann. 6.2 Zahlt der Käufer nicht innerhalb 3 Tagen nach Rechnungsdatum, so ist HRP berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite geltend zu machen. Bei längeren Zahlungszielen gilt entsprechendes. 6.3 Wird die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, erfolgt die Rechnungsstellung bei Lieferbereitschaft. 6.4 Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf 6.5 Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die ältere Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Kunden. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Im Einzelfall vereinbarte Skontoabzüge sind dann ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung fällige Forderungen aus früheren Lieferungen gegen den Käufer bestehen. 6.6 Die Forderungen von HRP werden insgesamt – auch bei Stundung – sofort fällig, sobald der Kunde mit der Erfüllung einer oder mehrerer einzelner Verbindlichkeiten gegenüber HRP in Verzug gerät, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere Zielüberschreitungen des Käufers – auch gegenüber Dritten – bekannt werden, der Käufer Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet ist, oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird. HRP ist dann nach seiner Wahl berechtigt, die gelieferte Ware zurückzufordern, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 7. Eigentumsvorbehalt 7.1 HRP behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. 7.2 Der Gewerbetreibende willigt ausdrücklich darin ein, dass HRP bei Verzug des Gewerbetreibenden jederzeit berechtigt ist, die Vorbehaltsware aus der Verfügungsgewalt des Gewerbetreibenden zu entfernen. Der Gewerbetreibende verzichtet auf den Einwand der verbotenen Eigenmacht. HRP ist nach Abholung der Ware berechtigt, diese freihändig ohne vorherige Fristsetzung zu veräußern oder versteigern zu lassen. Gutschrift der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös abzüglich etwaiger Kosten. 7.3 Der Gewerbetreibende darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und zwar gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherheitsübereignung und zur Verpfändung, ist er nicht berechtigt. 7.4 Der Gewerbetreibende tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln – mit allen Neben-rechten an HRP ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Gewerbetreibenden zusammen mit anderen HRP nicht gehören-den Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den HRP dem Gewerbetreibenden für die mitveräußerte Vorbehaltsware berechnet hat. Für den Fall, dass die Forderungen des Gewerbetreibenden aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Gewerbetreibende hiermit auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden an die HRP ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den HRP ihm für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hat 7.5 Der Gewerbetreibende hat HRP den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die an HRP abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und HRP in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten hierfür trägt der Gewerbetreibende.
§ 8 Haftung / Garantie Die Garantiezeit für alle Produkte beträgt, soweit nicht anders vermerkt, 6 Monate ab Lieferung der Ware auf Produktions- und Materialmängel. Bei Verbrauchsmaterialien wie z. B. Batterien oder Akkus ist die allgemeine gesetzliche Garantieleistung von 6 Monaten gültig.
§9 Mängelhaftung und Gewährleistung 9.1 HRP steht für die industrieübliche Herstellung und Beschaffenheit sowie für Verpackung ein. 9.2 Lieferungen von HRP sind nach dem Empfang umgehend auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Minder- oder Falschlieferungen, sowie etwaige Mängel sind innerhalb von drei Tagen (eingehend bei HRP) schriftlich unter Angabe der Lieferschein- und /oder Rechnungsnummer zu rügen. Nicht erkennbare Mängel sind innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen. Verspätete Rügen finden keine Berücksichtigung. 9.3 HRP haftet nur für Mängel, die bereits bei Lieferung bestanden und die nachweislich auf Lieferungs-, Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen. 9.4 Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 9.5 Ein von HRP zu vertretender Mangel wird nach seiner Wahl durch Reparatur oder Ersatzlieferung behoben, wobei HRP ggf. die Rücksendungskosten an den Kunden trägt. Schlägt die Mängelbeseitigung zweifach fehl, steht dem Kunden das Recht auf Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandlung (Rücktritt vom Kauf) zu. Die Mängelbeseitigung gilt als fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung für den Käufer unzumutbar ist oder sich aus Gründen, die HRP zu vertreten hat, über eine unangemessene Frist verzögert. Ausnahme gilt hier für Verbraucher im Rahmen des FernAbsG. 9.6 Für Verbrauchsmaterialien, wie z. B. Batterien oder Akkus, ist die allgemeine gesetzliche Garantieleistung von 6 Monaten gültig. 9.7 Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. HRP haftet nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind und insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Fehlern einer zugesicherten Eigenschaft und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens HRP.
§ 10 Anwendbares Recht 10.1 Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamte Rechtsbeziehung zwischen HRP und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere Nationalrechte sowie die Geltung des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen. 10.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist Berlin, soweit der Käufer Gewerbetreibender ist. 10.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
§ 11 Datenschutz HRP ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung, oder im Zusammenhang mit dieser, erhaltene Daten über den Kunden, gleich ob vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
§12 Entsorgung von Elektro-Altgeräten 12.1 Private Endverbraucher entsorgen die von der HRP in den Verkehr gebrachten elektronischen Geräte über die allgemeinen Sammelstellen für Elektro-Altgeräte. 12.2 Für nichtprivate Kunden (B2B-Kunden) gilt laut $10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) folgende Vereinbarung: Die HRP verpflichtet den entsprechenden Kundenkreis, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Kunde stellt die HRP von den Verpflichtungen nach $10 Seite 2 von 3 Abs. 2 ElektroG und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die Ware weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall einer erneuten Weitergabe eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt es der Kunde, Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zur Übergabe der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Anspruch des Herstellers auf Übernahme/Freistellung durch den Kunden verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden bei der HRP über die Nutzungsbeendigung.
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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – „Haftung für Links“ hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen.